Gaststätte Alexanderhof
Friedrich-Ebert-Straße 58

Im Erdgeschoss des Eckhauses war während der Weimarer Republik ein Lokal untergebracht, das von Homosexuellen als Treffpunkt genutzt wurde. In Weimar gab es eine Ortsgruppe des 1922 gegründeten Bundes für Menschenrechte (BfM), der reichsweit die Interessen von 48.000 schwulen und lesbischen Mitgliedern vertrat. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde der Verband verboten, einschlägige Lokale geschlossen oder überwacht.

Der § 175 des Reichsstrafgesetzbuches, der "Unzucht zwischen Männern" unter Strafe stellte, wurde 1935 deutlich verschärft. In den Jahren 1936 und 1937 fanden am Landgericht Weimar zahlreiche Prozesse gegen Schwule aus Thüringen statt. So wurde etwa ein 24-Jähriger aus Weimar, der früher Mitglied des BfM gewesen war, wegen eines "regelrechten Liebesverhältnisses" mit Männern zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Der zuständige Staatsanwalt Hanns Georg Desczyk bezeichnete Homosexualität als "große Gefahr für Volk und Staat" und forderte, diese "Rasse- Entartung" müsse "auf das erbarmungsloseste bekämpft" werden. In der NS-Zeit konnte männliche Homosexualität mit bis zu zehn Jahren Zuchthaus bestraft werden. Schwulen drohte darüber hinaus die Einlieferung in ein Konzentrationslager.

 

Gaststätte Alexanderhof, Postkarte von 1903.
Quelle: Sammlung Gedenkstätte Buchenwald